Kollusion, §§ 164 ff. BGB
Der Begriff wird in der Stellvertretung verwendet.
Kollusion bedeutet, dass der Dritter und Vertreter bewusst zusammen arbeiten, um den Geschräftsherrn zu schaden.
Fallgruppe des § 242 BGB.
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Der Begriff wird in der Stellvertretung verwendet.
Kollusion bedeutet, dass der Dritter und Vertreter bewusst zusammen arbeiten, um den Geschräftsherrn zu schaden.
Fallgruppe des § 242 BGB.
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