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Aktueller Bereich Zivilrecht > Schuldrecht BT > Begriffe

Kreditsicherungsrecht - Unterschied zwischen Real- und Personalsicherheit

Realsicherheit Personalsicherheit
* Sicherungsmasse = Wert einer bestimmten beweglichen oder unbeweglichen Sache

* Wert der Sicherungsmasse ist ferst definiert, keine großen Schwankungen.
(Nicht typisch, dass abrupt nichts mehr Wert ist)

* Für Sicherungsnehmer: Dingliches Recht an der Sicherungssache, Verwertungsrecht im Sicherungsfall
* Sicherungsmasse = Vermögen einer Person

* Große Schwankungen der Masse. Vermögen kann sich sehr schnell sehr extrem ändern.

* Für Sicherungsnehmer: Zahlungsanspruch gegen die Person des Sicherungsgebers - dieser trägt auch deren Insolvenzrisiko

 

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