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Aktueller Bereich Zivilrecht > Schuldrecht AT > Schemata

Schadensersatz, § 313 BGB - Störung der Geschäftsgrundlage

I. Vertragliches Schuldverhältnis

II. keine Subsidiarität

 

III. Störung der Geschäftsgrundlage

1. hypothetisches Element

2. reales Element

3. normatives Element

 

IV. Rechtsfolge

1. Vertragsanpassung gem § 313 I, sofern möglich und zumutbar

2. Rücktrittsrecht gem. § 313 III, sofern Anpassung nicht möglich oder unzumutbar

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