Schadensersatz, § 281 I 1 Fall 1 BGB - Schaden iSv § 281 I 1 Fall 1
Jede unfreiwillige Vermögenseinbußer i.S.v § 249 ff. die adäquat kausal auf dem engültigen Ausbleiben der Leistung beruht und zum positiven Interesse gehört.
Einloggen
Navigation
Bibliothek
Willkommen in der Bibliothek
Aktueller Bereich Zivilrecht > Schuldrecht AT > Definitionen
Jede unfreiwillige Vermögenseinbußer i.S.v § 249 ff. die adäquat kausal auf dem engültigen Ausbleiben der Leistung beruht und zum positiven Interesse gehört.
Ähnliche Einträge
Klausuren zu diesem Thema
Downloads / Links
Sachenrecht skript
Insichgeschäft
Forster Ekkenga Schuldrecht SS 07 Gießen
Hammen Schuldrecht SS05 Gießen
Benicke Walker Schuldrecht SS 06 GießenEmpfohlene Literatur