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Aktueller Bereich Zivilrecht > Sachenrecht II (Immobiliarsachenrecht) > Schemata

Hypothek, §§ 1113 ff. BGB - Ersterwerb vom Nichtberechtigten

I. Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts

Rechtsgeschäft = §§ 873, 1113 BGB durch einen dinglichen Nichtberechtigten

 

II. Rechtsschein der Berechtigung, § 891 BGB

Der Verfügende muss ausweislich des Grundbuchs (scheinbar) unbeschränkt verfügungsberechtigter Eigentümer sein

 

III. Keine widersprechenden Eintragungen im Grundbuch

 

IV. Keine Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs

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