Besitz - Lehre vom nicht mehr berechtigten Besitzer
Ein "nicht mehr berechtigter Besitzer" entsteht, wenn die Besitzberechtigung später wegfällt, zB durch Beendigung (Ablauf Mietvertrag).
| h.M. | Rechtsprechung | Schrift | 
| = EBV-Regeln (+), soweit den Eigentümer weiter begünstigen, zB bei schuldhaft nicht gezogenen Nutzungen, § 987 II BGB | = Vertragsrecht anwendbar, dann beide Vorschriften nebeneinander 
 z.T. ohne Begründung | EBV-Regeln ausgeschlossen, soweit spezielle Regelungen eingreifen oder die §§ 987 BGB ff. nicht ohnehin über § 292 BGB anwendbar sind. | 
 
    
 Benicke Sachenrecht Probeklausur Gießen WS 1213
     Benicke Sachenrecht Probeklausur Gießen WS 1213






