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Aktueller Bereich Zivilrecht > BGB AT > Definitionen

Willenserklärung, §§ 116 ff. BGB - Abgabe einer Willenserklärung unter Verwendung eines Erklärungsboten

Eine Erklärung ist unter Verwendung eines Erklärungsboten dann abgegeben, wenn die Erklärung dem Boten übergeben oder übermittelt und der Bote zur Weiterleitung angewiesen ist.

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