Willenserklärung, §§ 116 ff. BGB - Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines Willens, der auf die Herbeiführung einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist.
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Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines Willens, der auf die Herbeiführung einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist.
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