Separate Anfechtung von Inhaltsbestimmungen?
| anfängliche Inhaltsbestimmung | nachträgliche Inhaltsbestimmung | 
| unstr. (-) Begründung: Untrennbarer Teil des Verwaltungakt. Lösung: VK auf Neuerlass eines Verwaltungsakt | unstr. (+) Begründung: Nichts anderes als eine Teilaufhebung nach §§ 48, 49VwVfG | 
 
     Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen
     Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen






