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Aktueller Bereich Zivilrecht > Sachenrecht II (Immobiliarsachenrecht) > Übersichten

Kreditsicherungsrecht, §§ 1113 ff. BGB - Unterschiede Hypothek - Grundschuld

Hypothek Grundschuld
* Hängt fest mit der Forderung zusammen

* Hypothek kann nicht ohne Forderug existieren

* Hypothek und Forderung = akzessorisch

* Ist nicht akzessorisch zur Forderung

* Grundschuld kann mehrere Forderungen sichern

=> Eine Grundschuld hat keinen Schuldgrund!

 

* Es kommt auf Sicherungsvertrag an. = Maßgebender Inhalt / erweiterbar

 

* Nach Rückzahlung der Forderung:

=> RückgewährAS aus SicherungsV, gerichtet:

=> Rückabtretung der Grundschuld

=> Verzicht des Gläubigers

=> Löschung der Grundschuld

 

* Befriedigung nach Rang. Rang änderbar, aber notariell! Einigung und Eintragung

 

* § 800 ZPO = ZV

* auch nach Eigentümerwechsel möglich

  Sicherungsgrundschuld

= Grundschuld zur Sicherung einer Forderung

  Gesamtgrundschuld

Mehrere Grdst. haften. Gläubiger kann sich eins aussuchen

  Eigentümergrundschuld

Grundschuld, die auf den Egt. ins GB eingetragen wird, um sich zb höhere Rangstelle für spätere Kreditaufnahme zu sichern.

Tilgung einer Hypothek = Teilweise Umwandlung in Egt.Grundschuld

 

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