Kreditsicherungsrecht, §§ 1113 ff. BGB - Unterschiede Hypothek - Grundschuld
Hypothek | Grundschuld |
* Hängt fest mit der Forderung zusammen
* Hypothek kann nicht ohne Forderug existieren * Hypothek und Forderung = akzessorisch |
* Ist nicht akzessorisch zur Forderung
* Grundschuld kann mehrere Forderungen sichern => Eine Grundschuld hat keinen Schuldgrund!
* Es kommt auf Sicherungsvertrag an. = Maßgebender Inhalt / erweiterbar
* Nach Rückzahlung der Forderung: => RückgewährAS aus SicherungsV, gerichtet: => Rückabtretung der Grundschuld => Verzicht des Gläubigers => Löschung der Grundschuld
* Befriedigung nach Rang. Rang änderbar, aber notariell! Einigung und Eintragung
* § 800 ZPO = ZV * auch nach Eigentümerwechsel möglich |
Sicherungsgrundschuld
= Grundschuld zur Sicherung einer Forderung |
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Gesamtgrundschuld
Mehrere Grdst. haften. Gläubiger kann sich eins aussuchen |
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Eigentümergrundschuld
Grundschuld, die auf den Egt. ins GB eingetragen wird, um sich zb höhere Rangstelle für spätere Kreditaufnahme zu sichern. Tilgung einer Hypothek = Teilweise Umwandlung in Egt.Grundschuld |