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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Theorien / Probleme

Möglichkeitstheorie

Standort:Zulässigkeit / Klagebefugnis

 

Substanziierte Behauptung des Klägers, in einem subjektiven Recht verletzt zu sein.

 

Subjektives Recht (Schutznormtheorie): Wenn eine Norm zumindest auch dem Schutz von Individualinteressen dient und der Kläger zu dem geschützten Personenkreis gehört. Durch Auslegung zu ermitteln.

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