Leistungsverwltung - Ermächtigungsgrundlage notwendig?
(P) Ist in der Leistungsveraltung eine Ermächtigungsgrundlage notwendig?
h.M. | a.A. |
Eingriff (-), weil Bürger nicht pauschal Anspruch auf Leistung hat. | Ermächtigungsgrundlage notwendig, Art. 20 III GG Vorenthaltung der Leistung trifft Bürger genauso hart, wie ein Eingriff |