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Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Theorien / Probleme

Irrtümer: auf Tatbestandsebene - Vorsatz bei aberratio ictus / Wertung des aberratio ictus

 (P) Vorsatz bei aberratio ictus? Wertung des aberratio ictus?

 

Konkretisierungstheorie
(h.M.)
formelle Gleichwertigkeitstheorie
(wichtige a.A.)
materielle Gleichwertigkeitstheorie a.A.
Der Vorsatz des Täters hat sich auf das anvisierte Objekt konkretisiert und somit besitzt der Täter bzgl. des getroffenen Objektes keinen Vorsatz. Der Täter wollte den rfolg herbeiführen und hat ihn auch herbeigeführt. Deshalb liegen obj. und subj. TB deckungsgleich vor. Die materielle Gleichwertigkeitstheorie entspricht zunächst dem Grundsatz der formellen Gleichwertigkeitstheorie, allerdings ist bei höchstpersönlichen Rechtsgütern (entsprechend der Konkretisierungstheorie) ein Vorsatz bzgl. des getroffenen Objektes abzulehnen.

Der aberratio ictus ist ein Unterfall zum Irrtum über den Kausalverlauf.

Folge:

* Versuch am anvisierten Objekt

* Fahrlässigkeit am getroffenen Objekt

Folge:
Tötungsvorsatz (+)

Folge:

* Vorsatz bzgl. des getroffenen Objektes (-)

 

 

Kritik:
Die formelle Gleichwertigkeitstheorie unterstellen dem Täter einen Vorsatz, der als Eventualvorsatz tatsächlich nicht feststellbar ist/war. So wird dem Täter im Ergebnis generell ein Tötungsvorsatz unterstellt, den dieser aber nicht hatte.

 

Kritik:

* Der Ausgangspunkt ist schon unzutreffen. Beim Irrtum über den Kauslaverlauf tirtt der Erfolg an sich am richtigen Objekt ein, nur anders als gedacht. Beim aberratio ictus tritt dieser aber am falschen Objekt ein. Folglich ist der aberratio ictus bereits ein Irrtum über den Erfolgseintritt und nicht über den Kausalverlauf (der später zu tragen käme).

* Wenn nach dieser Theorie zu ein Vorsatz bejaht wird (bei unwesentlicher Abweichung vom vorgestellten), dann unterstellen sie dem Täter einen Vorsatz, der als Eventualvorsatz tatsächlich nicht feststellbar ist/war. So wird dem Täter im Ergebnis generell ein Tötungsvorsatz unterstellt, den dieser aber nicht hatte.

 

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Downloads / Links

  • Link Dummy1
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  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 2 WS 08/09

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