Irrtümer - Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI)
Beim Erlaubnistatbestandsirrtum nimmt der Täter irrig einen Umstand an, der, wenn er tatsächlich vorläge, die Tat rechtfertigen würde.
=> T denkt, er ist gerechtfertigt, ist er aber nicht, weil es an TBM fehlt.