Irrtümer: auf Tatbestandsebene - Abgrenzung Error in persona und Aberratio ictus bei fehlender sinnlichen Anvisierung
(P) error in persona oder aberratio ictus? Abgrenzung.
Problem: Abgrenzung eigentlich danach, ob T anvisiertes Tatobjekt getroffen hat oder nicht. T hat Tatobjekt aber nicht sinnlich anvisiert.
h.M. | a.A. | |
Inhalt | Löst eine andere Person die dem Opfer gestellte "Falle" aus, ist stehts von einem error in persona auszugehen. | Es ist alleine auf die geistige Identitätsvorstellung des T abzustellen. |
Folge | error in persona (+) | aberratio ictus (+) |
Argumente |
* Das Tatmittel ist nicht mehr kontrollierbar und der Täter kann gibt somit den Kauslaverlauf aus der Hand.
* Es kann nicht zu einer unterschiedlichen Bewertung führen, ob z.B. eine Bombe installiert oder eine Bombe auf ein Auto, in dem sich ein von der Vorstellung des Täters abweichendes Opfer befindet, geworfen wird. Im letzteren Fall liegt unstreitig ein error in persona vor. Wird also das Opfer durch das Beimischen von Gift oder bei zur Sprengfalle umfunktionierte Fahrzeuge zumindest mittelbar individualisiert, kann nichts anderes gelten, als bei erfolgter sinnlicher Wahrnehmung/ Anpeilung des Opfer |
* Es gibt keine andere Möglichkeit abzugrenzen, als mit dem Kriterium der Vorstellung des Täters. * Außerdem können Dritte auch im Fall einer gegebenen Kontrollmöglichkeit gefährdet werden, daher ist die Kontrollmöglichkeit kein taugliches Abgrenzungskriterium. |