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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Theorien / Probleme

Aufhebung von Verwaltungsakten, § 49 VwVfG - Widerruf rechtswidriger Verwaltungsakte möglich?

(P) Ist ein Widerruf eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes nach § 49 VwVfG möglich?

  h.M. a.A.
Inhalt  (+)  (-)
Folge    
Argumente Erst-Recht-Schluss:
Wenn schon rechtmäßge Verwaltungsakte (die schwerer aufhebbar sein müssen), widerrufen werden drüfen, dann rechtswidrige erst recht.
 Der Wortlaut ist eindeutig.

 

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  • Link Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen

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