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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Schemata

vorläufiger/ einstweiliger Rechtschutz, § 80 V 1 1.Fall VwGO - Begründetheit des Antrags (Anordnung d. aufschiebenden Wirkung)

Begründetheit eines Antrags nach § 80 V 1 1.Fall VwGO

Obersatz: Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes nach § 80 V 1 VwGO ist begründet, wenn nach einer vom Gericht selbstständig durchzuführenden Interessenabwägung das Aussetzungs-/ Suspensivinteresse des Antragstellers das Vollzugsinteress der Antragsgegnerin überwiegt. Hierfür sind die Erfolgsaussichten im späteren Hauptsacheverfahren von maßgeblicher Bedeutung.

 

I. EGL für den VA

II. Form. Rechtmäßigkeit des VA

III. Materielle Rechtmäßigkeit des VA

IV. Rechtsverletzung

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