vorläufiger/einstweiliger Rechtschutz, § 80 V 1 VwGO - Heilung des Formmangels durch Nachreichung der Begründung?
 (P) Fraglich ist, ob die Behörde eine unzureichende Begründung dadurch heilen kann, dass sie schriftsätzlich eine ausreichende Begründung im gerichtlichen Verfahren nachreicht.
| Rspr. | Lit. | |
| Inhalt | Eine Nachholung ist jederzeit möglich. | Die Begründung kann nicht mit heilender Wirkung nachgeholt werden. | 
| Argumente | Prozessökonomie: Wird die Nachholung verneint, kann die Behörde den VA aufheben und einen neuen mit ausreichender Begründung erlassen, was möglicherweise zu neuen Streitigkeiten ggf. vor Gericht führt. 
 Systematik: Eine fehlerfreie Anordnung der sofortigen Vollziehung ist ohnehin jederzeit möglich, warum sollte dann nicht auch eine Nachholung der richtigen Begründung jederzeit möglich sein? | Entwertung des § 80 III 1 VwGO: Die andere Ansicht lässt den § 80 III 1 VwGO und damit die von dieser Norm verfolgten Ziele überflüssig werden. | 
 
    






