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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Grundrechte > Schemata

Verfassungsbeschwerde (VB) - Begründetheit

Obersatz:

Beachte: Die Verfassungsbeschwerde ist begründet, soweit in eines der Grundrechte order grundrechtsgleichen Rechte des Beschwerdeführers eingegriffen wurde und der Eingriff nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.

 

I. Schutzbereich

1. Persönlicher / Personeller Schutzbereich

2. Sachlicher Schutzbereich

 

II. Eingriff in den Schutzbereich

Klassischer und mittelbarer Eingriffsbegriff

 

III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs in den Schutzbereich

1. Festlegung der Schranke

2. Schranken-Schranken

a) Verfassungsmäßigkeit des eingreifenden formellen Gesetzes

aa) Formelle Verfassungsmäßigkeit:

Zustandekommen des Gesetzes

bb) Materielle Verfassungsmäßigkeit:

Insb. Verhältnismäßigkeitsprinzip

b) ggf. Verfassungsmäßigkeit des eingreifenden materiellen Gesetzes

c) ggf. Verfassungsmäßigkeit des Einzelaktes: Verhältnismäßigkeitsprinzip

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  • Link Marauhn Grundrechte WS0809 Whd. I Gießen
  • Link Marauhn Grundrechte WS0809 Gießen
  • Link Grundrechte Probeklausur II WS 0405 Marauhn
  • Link Britz Grundrechte SS 2004 Gießen

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