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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Grundrechte > Schemata

Verfassungsbeschwerde (VB) - Begründetheit (Gleichheitsgrundrecht)

Beachte:

Die Verfassungsbeschwerde ist begründet, soweit wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird und diese Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt ist

 

I. Ungleichbehandlung

wesentlich Gleiches wird ungleich oder wesentlich Ungleiches wird gleichbehandelt

=> Bildung von Vergleichsgruppen, die einem gemeinsamen Oberbegriff unterfallen

 

II. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung

Die Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt, sofern für sie ein sachlicher Grund besteht.

1. Verfassungsmäßigkeit des formellen Gesetzes

a) Formelle Verfassungsmäßigkeit

b) Materielle Verfassungsmäßigkeit: Insb. VHMK-Prinzip

2. Ggf. VMK des materiellen Gesetzes

3. Ggf. VMK des Einzelaktes

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