Rechtfertigungsgründe - Rechtfertigende Einwilligung
I. Objektive Voraussetzungen
1. Dispositionsbefugnis
= Ist das Rechtsgut disponibel?
(-) bei Leben und Rechtsgüter der Allgemeinheit
2. Kundgabe vor der Tat
3. Einwilligungsfähigkeit
-> des Einwilligenden
-> entspricht nicht §§ 105 ff. BGB - Verstandsreife genügt!
4. Keine Willensmängel
5. Keine Sittenwidrigkeit
(nur bei Körperverletzung, § 228 StGB!)
II. Subjektive Voraussetzungen