Rechtfertigungsgründe - generelles Prüfungsschema
I. Objektive Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes
1. "Lage" (z.B. Notwehrlage)
= "Ob" eine Rechtfertigungssituation vorliegt
Beachte die Prüfungsperspektive des jeweiligen Rechtfertigungsgrundes: "ex ante" oder "ex post"
2. "Handlung" (z.B. Notwehrhandlung)
= "Wie" der Rechtfertigungshandlung, d.h. welche Regeln der Täter im Rahmen des einschlägigen Rechtfertigungsgrundes beachten muss und die rechtlichen Grenzen seiner Handlung.
II. Subjektive Voraussetzungen des Rechtfertigunggrundes
h.M.: bei Vorsatzdelikten notwendig, da das Handlungsunrecht der Tat kompensiert werden soll. Dies wird durch den Wortlaut z.B. von § 34 StGB bestätigt (handeln, "um die Gefahr abzuwenden").