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Aktueller Bereich Zivilrecht > Sachenrecht II (Immobiliarsachenrecht) > Schemata

Hypothek, § 1137 BGB - Einredefreier Erwerb

I. Rechtsgeschäft im Sinne eines Verkehrsgeschäfts

RechtsgeschäftG = Übertragung der Hypothek (d.h. der gesamten Forderung) durch einen Nichtberechtigten bzgl. der Einredefreiheit

 

II. Rechtsschein bzgl. Einredefreiheit aus dem Grundbuch, § 891 BGB

 

III. Keine widersprechenden Eintragungen bzgl. der Einredefreiheit

 

IV. Keine Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs bzgl. der Einredefreiheit

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