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Aktueller Bereich Zivilrecht > Sachenrecht II (Immobiliarsachenrecht) > Schemata

Hypothek, § 1157 S.2 BGB i.V.m. § 892 BGB - Einredefreier Erwerb

I. Rechtsgeschäft iSe Verkehrsgeschäfts

RechtsgeschäftG = Übertragung der Hypothek (d.h. der gesamten Forderung) durch einen Nichtberechtigten bzgl. der Einredefreiheit

 

II. Rechtsschein bzgl. der Einredefreiheit aus dem Grundbuch, § 891 BGB

 

III. keine Widersprechenden Eintragungen bzgl. der Einredefreiheit

 

IV. Keine Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs bzgl. der Einredefreiheit

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