Hypothek, § 1157 S.2 BGB i.V.m. § 892 BGB - Einredefreier Erwerb
I. Rechtsgeschäft iSe Verkehrsgeschäfts
RechtsgeschäftG = Übertragung der Hypothek (d.h. der gesamten Forderung) durch einen Nichtberechtigten bzgl. der Einredefreiheit
II. Rechtsschein bzgl. der Einredefreiheit aus dem Grundbuch, § 891 BGB
III. keine Widersprechenden Eintragungen bzgl. der Einredefreiheit
IV. Keine Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs bzgl. der Einredefreiheit