Hypothek, § 1157 S.2 BGB i.V.m. § 892 BGB - Einredefreier Erwerb
I. Rechtsgeschäft iSe Verkehrsgeschäfts
RechtsgeschäftG = Übertragung der Hypothek (d.h. der gesamten Forderung) durch einen Nichtberechtigten bzgl. der Einredefreiheit
II. Rechtsschein bzgl. der Einredefreiheit aus dem Grundbuch, § 891 BGB
III. keine Widersprechenden Eintragungen bzgl. der Einredefreiheit
IV. Keine Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs bzgl. der Einredefreiheit
 
    
 Benicke Sachenrecht Probeklausur Gießen WS 1213
     Benicke Sachenrecht Probeklausur Gießen WS 1213






