Einloggen

Navigation

Bibliothek

Willkommen in der Bibliothek

Aktueller Bereich Zivilrecht > Sachenrecht I (Mobiliarsachenrecht) > Schemata

Besitz, § 1007 II BGB - Anspruch des früheren Besitzers

I. Früherer Besitz des Anspruchstellers

II. Besitz des Anspruchgegners

Gut-/Bösgläubigkeit spielt keine Rolle. § 1007 II BGB ist bei gutgläubigen Besitzern und daher erst recht bei bösgläubigen Besitzern anwendbar

 

III. Abhandenkommen der Sache beim früheren Besitzer

 

IV. Kein Ausschluss, § 1007 II HS 2 BGB

 

V. Kein Ausschluss, § 1007 III BGB

Ähnliche Einträge

Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

Empfohlene Literatur