Leistungsverwltung - Ermächtigungsgrundlage notwendig?
(P) Ist in der Leistungsveraltung eine Ermächtigungsgrundlage notwendig?
| h.M. | a.A. | 
| Eingriff (-), weil Bürger nicht pauschal Anspruch auf Leistung hat. | Ermächtigungsgrundlage notwendig, Art. 20 III GG Vorenthaltung der Leistung trifft Bürger genauso hart, wie ein Eingriff | 
 
     Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen
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