Verwaltungsakt, § 35 S. 2 VwVfG - Regelung
Eine Regelung ist eine rechtsverbindliche Anordnung, die auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtet ist, d.h. Auflegung einer Pflicht, Verleihung eines Rechts oder verbindliche Feststellung der Rechtslage.
Abgrenzung: zu Realakt