Zustellung eines VA
Gem. § 2 I VwZG ist die Zustellung die Bekantgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments in der im VwZG bestimmten Form.
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsprozessrecht > Definitionen
Gem. § 2 I VwZG ist die Zustellung die Bekantgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments in der im VwZG bestimmten Form.
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