Verfassungsbeschwerde (VB) - Begründetheit
Obersatz:
Beachte: Die Verfassungsbeschwerde ist begründet, soweit in eines der Grundrechte order grundrechtsgleichen Rechte des Beschwerdeführers eingegriffen wurde und der Eingriff nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
I. Schutzbereich
1. Persönlicher / Personeller Schutzbereich
2. Sachlicher Schutzbereich
II. Eingriff in den Schutzbereich
Klassischer und mittelbarer Eingriffsbegriff
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs in den Schutzbereich
1. Festlegung der Schranke
2. Schranken-Schranken
a) Verfassungsmäßigkeit des eingreifenden formellen Gesetzes
aa) Formelle Verfassungsmäßigkeit:
Zustandekommen des Gesetzes
bb) Materielle Verfassungsmäßigkeit:
Insb. Verhältnismäßigkeitsprinzip
b) ggf. Verfassungsmäßigkeit des eingreifenden materiellen Gesetzes
c) ggf. Verfassungsmäßigkeit des Einzelaktes: Verhältnismäßigkeitsprinzip