Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG - Spontanversammlung
Eine Spontanversammlung ist eine ungeplante Versammlung, die sich aus aktuellem Anlass bildet und keinen Veranstalter hat.
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Eine Spontanversammlung ist eine ungeplante Versammlung, die sich aus aktuellem Anlass bildet und keinen Veranstalter hat.
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