Willenserklärung, §§ 116 ff. BGB - Abgabe einer Willenserklärung unter Verwendung eines Erklärungsboten
Eine Erklärung ist unter Verwendung eines Erklärungsboten dann abgegeben, wenn die Erklärung dem Boten übergeben oder übermittelt und der Bote zur Weiterleitung angewiesen ist.