Verwaltungsakt - Offensichtlichkeit des Fehlers eines VA
Offensichtlichkeit des Fehlers eines VA liegt nur dann vor, wenn ein juristischer ungebildeter Durchschnittsbeobachter den besonderes schweren Fehler des VA auf den ersten Blick erkennen kann.
-> Die Fehlerhaftigkeit muss dem VA "auf die Stirn geschrieben stehen".