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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT > Definitionen

Verwaltungsakt, § 35 S. 2 VwVfG - Regelung

Eine Regelung ist eine rechtsverbindliche Anordnung, die auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtet ist, d.h. Auflegung einer Pflicht, Verleihung eines Rechts oder verbindliche Feststellung der Rechtslage.

Abgrenzung: zu Realakt

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Downloads / Links

  • Link Reimer Verwaltungsrecht WS 0910 Gießen

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