Vertrag mit Schutzwirkung Dritter - Leistungsnähe des Dritten
Standort: VSD
Leistungsnähe liegt vor, wenn der Dritte mit den Gefahren der Leistung aus dem Schuldverhältnis bestimmungsgemäß ebenso in Berührung kommt, wie der Gläubiger selbst.
Einloggen
Navigation
Bibliothek
Willkommen in der Bibliothek
Aktueller Bereich Zivilrecht > Schuldrecht AT > Definitionen
Standort: VSD
Leistungsnähe liegt vor, wenn der Dritte mit den Gefahren der Leistung aus dem Schuldverhältnis bestimmungsgemäß ebenso in Berührung kommt, wie der Gläubiger selbst.
Ähnliche Einträge
Klausuren zu diesem Thema
Downloads / Links
Empfohlene Literatur