Störung
Eine Störung im polizeirechtlichen Sinne liegt vor, wenn sich eine polizeiliche Gefahr bereits realisiert hat.
Einloggen
Navigation
Bibliothek
Willkommen in der Bibliothek
Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Polizei- und Ordnungsrecht > Definitionen
Eine Störung im polizeirechtlichen Sinne liegt vor, wenn sich eine polizeiliche Gefahr bereits realisiert hat.
Ähnliche Einträge
Klausuren zu diesem Thema
Downloads / Links
Empfohlene Literatur