Gefahr
Eine Gefahr liegt vor, wenn bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit ein Schaden für eines der druch die öffentliche Sicherheit geschützten Rechtsgüter eintreten wird.
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Polizei- und Ordnungsrecht > Definitionen
Eine Gefahr liegt vor, wenn bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit ein Schaden für eines der druch die öffentliche Sicherheit geschützten Rechtsgüter eintreten wird.
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