Anscheinsgefahr
Als Anscheinsgefahr wird ein Sachverhalt bezeichnet, der sich dem pflichtgetreuen Durchschnittsbeamten zwar ex ante wegen hinreichender objektvier Anhaltspunkte als Gefahrenlage darstellt, bei dem sich ex post jedoch heraustellt, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für irgendein polizeiliches Schutzgut bestanden hat.