Schadensersatz, § 283 BGB - Schaden iSd. § 283
· Jede unfreiwillige Vermögenseinbuße iSd §§ 249 ff,
· die adäquat kausal auf der Unmöglichkeit beruht
· und zum positiven Interesse gehört.
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· Jede unfreiwillige Vermögenseinbuße iSd §§ 249 ff,
· die adäquat kausal auf der Unmöglichkeit beruht
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