OHG/ GbR - Geschäftsführungsbefugnis
Geschäftsführungsbefugnis besagt, dass ein Geschäftsführer im Innenverhältnis der Gesellschaft, also den anderen Gesellschaftern gegenüber, berechtigt ist, organisatorisch zu handeln bzw. zu gestalten und dazu den Mitarbeitern Weisungen zu erteilen
= "Dürfen (oder Müssen) im Innenverhältnis"