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Aktueller Bereich Zivilrecht > Handels- und Gesellschaftsrecht > Definitionen

OHG/ GbR - Geschäftsführungsbefugnis

Geschäftsführungsbefugnis besagt, dass ein Geschäftsführer im Innenverhältnis der Gesellschaft, also den anderen Gesellschaftern gegenüber, berechtigt ist, organisatorisch zu handeln bzw. zu gestalten und dazu den Mitarbeitern Weisungen zu erteilen

 

= "Dürfen (oder Müssen) im Innenverhältnis"

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