Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG - Schmähkritik
Im Falle einer Schmähkritik stehen nicht sachliche Auseinandersetzungen, sondern Diffamierungen und Herabsetzungen der Person im Vordergrund.
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Aktueller Bereich Öffentliches Recht > Grundrechte > Definitionen
Im Falle einer Schmähkritik stehen nicht sachliche Auseinandersetzungen, sondern Diffamierungen und Herabsetzungen der Person im Vordergrund.
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