Einloggen

Navigation

Bibliothek

Willkommen in der Bibliothek

Aktueller Bereich Strafrecht > Strafrecht AT > Definitionen

Kausalität einer Handlung

Kausal für den Erfolg ist eine Handlung, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele. (sog. "Äquivalenz-Theorie" oder "condition-sine-qua-non-Formel)

Ähnliche Einträge

Klausuren zu diesem Thema

Downloads / Links

  • Link Dummy1
  • Link Dummy2
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III WS 08/09
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht
  • Link Uni Gießen Prof. Dr. Hecker Strafrecht III Probeklausur 1 WS 08/09

Empfohlene Literatur