Fachaufsicht
Die Fachaufsicht ist demgegenüber einschlägig, wenn die beaufsichtigte Stelle staatliche Aufgaben wahrnimmt, z.B. im POR.
Hier hat die beaufsichtigte Stelle keine eigene Rechtsposition.
Deshalb prüft die Fachaufsichtsbehörde die Rechts- und Zweckmäßigkeit des Handelns der beaufsichtigten Behörde.