Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Art. 10 GG - Fernmeldegeheimnis
Das Fernmeldegeheimnis schützt die gesamte individuelle Kommunikation über das Medium drahtloser und drahtgebundener elektromagnetischer Wellen, wobei es weder auf die konkrete Übermittlungsart noch auf die Ausdrucksform ankommt.
Geschützt sind Telefon, Telegramm, Internet.