Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Art. 10 GG - Briefgeheimnis
Das Briefgeheimnis schützt alle erkennbar individuellen schriftlichen Mitteilungen davor, dass die öffentliche Gewalt von ihrem Inhalt Kenntnis erlangt.
Erfasst sind wohl auch Postkarten, um einen effektiven Grundrechtsschutz zu gewährleisten, nicht hingegen Zeitungs- und Postwurfsendungen.