Täterschaft und Teilnahme (TuT) - doppelter Anstiftervorsatz
Der doppelte Anstiftervorsatz liegt vor, wenn der Vorsatz des Teinlehmers sich auf beide Komponenten des objektiven Tatbestands bezieht.
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Der doppelte Anstiftervorsatz liegt vor, wenn der Vorsatz des Teinlehmers sich auf beide Komponenten des objektiven Tatbestands bezieht.
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