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jurisPK-BGB Band 2: Aktualisierung von § 1 UKlaG, Randnummer 64.1 vom 24.01.2022
juris - BGB Kommentar (jurisPK-BGB), 24.01.2022 18:44 - DJZ 22-024, 67
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Bei Klagen nach § 1 UKlaG ist die Beschränkung der Zulassung der Revision auf einen Teil einer AGB nur möglich, wenn dieser Teil in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig vom Rest der Klausel beurteilt werden und im Fall einer Zurückverweisung kein Widerspruch zum nicht anfechtbaren Teil des Streitstoffs auftreten kann (vgl. BGH v. 11.03.2021 - III ZR 96/20 - juris Rn. 13).

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Quelle:
https://www.juris.de/jportal/nav/services/news/news-detail.jsp?feed=jpk-bgb&wt_mc=rss.jpk-bgb&nid=jpk-BGBPK2ISR0905#rd_64.1
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