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Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 6. Senat, Beschluss vom 07.07.2021, 6 Bs 105/21, 6 So 56/21
Hamburg - Entscheidung Hamburger Gerichte, 20.07.2021 22:13 - DJZ 21-201, 891
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Eine Beschäftigung, die unter Verstoß gegen zwingende sozialversicherungsrechtliche Melde- und Beitragspflichten sowie steuerrechtliche Pflichten ausgeübt wird (Schwarzarbeit), kann nicht die Rechtsposition eines Arbeitnehmers, der eine ordnungsgemäße Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats i.S.d. Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 ausübt, vermitteln. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer geltend macht, keine Kenntnis von der Verletzung der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Verpflichtung gehabt zu haben, jedenfalls die Verletzung aber hätte erkennen müssen.

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Quelle:
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?feed=bsha-r&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=MWRE210002712#focuspoint
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