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LG Hamburg 15. Zivilkammer, Urteil vom 24.03.2017, 315 O 204/16
Hamburg - Entscheidung Hamburger Gerichte, 23.06.2021 21:57 - DJZ 21-174, 102
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Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Unterlassung der markenmäßigen Benutzung der Bezeichnungen „GEBURTSTAGS.SPRUNG“ und „SCHUL.SPRUNG“ sowie auf Auskunft und Schadenersatzfeststellung bezüglich der Verletzungshandlung wie auch auf Erstattung von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Anspruch.

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Quelle:
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?feed=bsha-r&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=JURE210010264#focuspoint
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