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Antragsfrist für Corona-Überbrückungshilfen verlängert: Wann dürfen die Anwälte mitmachen?
LTO - Alle News, 01.08.2020 08:50 - DJZ 20-214, 10
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Die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfen läuft jetzt bis zum 30. September 2020. Anders als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dürfen Anwälte die Mittel aber noch immer nicht für ihre Mandanten beantragen.

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Quelle:
https://www.lto.de/recht/juristen/b/corona-ueberbrueckungshilfe-antragsfrist-verlaengert-anwaelte-immer-noch-keine-antraege/?r=rss
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