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LG Hamburg 32. Zivilkammer, Urteil vom 27.03.2020, 332 O 116/19
Hamburg - Entscheidung Hamburger Gerichte, 20.05.2020 21:52 - DJZ 20-141, 105

Die Parteien streiten um eine Rückzahlung aus einem Darlehensvertrag vom 09./10.02.2019 vor dem Hintergrund eines gewerblichen Bauprojekts in der Stadt B.. Die Klägerin ist mit der Durchführung von Bauleistungen auf der Baustelle beauftragt, der Beklagte und dessen Mitarbeiter sollten dazu Bau-Teilleistungen erbringen. Der Beklagte und sein Geschäftspartner Herr v. H.- G. beabsichtigten, dafür die Baugesellschaft N.- S. GmbH zu gründen und waren für diese beide als kaufmännische Berater tätig. Die Baugesellschaft N.- S. GmbH wurde am 02.05.2019 in das Handelsregister unter der HRB... der ehemaligen Firma E. A.- u. M. V. GmbH eingetragen (Handelsregisterauszug vom 08.05.2019 in Anlage B 7).
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Quelle:
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?feed=bsha-r&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=JURE200006862#focuspoint
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